Steuervorteile
Während der Laufzeit bezahlen Sie keine Steuern für Vorsorgeguthaben auf dem Freizügigkeitskonto.
Ein Freizügigkeitskonto brauchen Sie dann, wenn Sie Ihr Vorsorgevermögen aus der 2. Säule parkieren müssen. Zum Beispiel wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen oder sich selbstständig machen. Dann überweist die Pensionskasse Ihres letzten Arbeitgebers Ihr Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto, das Sie bei der Freizügigkeitsstiftung der Zürcher Kantonalbank oder jeder anderen schweizerischen Bankstiftung eröffnen können.
Planen Sie eine längere Reise, bevor Sie Ihren neuen Job anfangen? Oder machen Sie demnächst eine Babypause? Es gibt viele Gründe, ein Freizügigkeitskonto zu eröffnen. Sie benötigen das Freizügigkeitskonto immer dann, wenn Sie aus einer Pensionskasse austreten und nicht direkt in eine neue Pensionskasse eintreten. Sobald Sie ein Freizügigkeitskonto eröffnet haben, kann die Pensionskasse Ihre Vorsorgeguthaben überweisen. Ihr Guthaben aus der 2. Säule wird nun hier deponiert und Sie erhalten Zins. So lange, bis Sie Ihre nächste Stelle antreten, ins Pensionsalter kommen oder aus bestimmten Gründen einen Vorbezug machen. Starten Sie schon bald Ihren nächsten Job? Dann wird das Guthaben vom Freizügigkeitskonto an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers überwiesen und das Konto wird aufgelöst.
Sie können das Freizügigkeitsguthaben aus der beruflichen Vorsorge frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des AHV-Rentenalters beziehen.
Eine vorzeitige Auszahlung ist in der Schweiz zudem in folgenden Fällen erlaubt:
Das Kapital vom Freizügigkeitskonto dürfen Sie beziehen, wenn Sie damit selbst bewohntes Wohneigentum finanzieren wollen. Ein Vorbezug ist alle fünf Jahre möglich. Den bezogenen Betrag können Sie jederzeit wieder in die zweite Säule einzahlen.
Gut zu wissen: Bei vielen Banken ist es möglich, das Geld auf dem Freizügigkeitskonto zur Rückzahlung von Hypothekardarlehen zu verwenden. Das bedeutet allerdings, dass der ganze oder Teilbezug eines Pensionsguthabens beim Verkauf der Immobilie in die Pensionskasse zurückgezahlt werden muss. Um das sicherzustellen, trägt die Pensionskasse eine Veräusserungsbeschränkung in das Grundbuch ein.
Während der Laufzeit fallen in der Schweiz keine Vermögens-, Einkommens- oder Verrechnungssteuern an. Das Kapital wird bei der Auszahlung zu einem reduzierten Satz besteuert. So zahlen Sie nur einen Drittel der Steuern, die für ein Einkommen in Höhe der Kapitalzahlung zu entrichten wäre. Bei der direkten Bundessteuer sind es ein Fünftel.
Eine Auszahlung auf zwei Freizügigkeitsstiftungen bei der Zürcher Kantonalbank kann Ihre Flexibilität beim Bezug erhöhen. Wir beraten Sie gerne.
Ein Freizügigkeitskonto ist nötig, wenn Sie Ihr Pensionskassenguthaben vorübergehend parkieren müssen. Das kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel: